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BGH, 30.11.2021 - 6 StR 421/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3
Verwerfung der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2021 - JK I KLs 652 Js 61587/19
- BGH, 30.11.2021 - 6 StR 421/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
Auszug aus BGH, 30.11.2021 - 6 StR 421/21
Ein Härteausgleich wegen der bezahlten Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Neumarkt/Oberpfalz vom 22. Juni 2020 war nicht veranlasst (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22; Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17) Seine Gewährung benachteiligt den Angeklagten aber nicht. - BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11
Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren …
Auszug aus BGH, 30.11.2021 - 6 StR 421/21
Ein Härteausgleich wegen der bezahlten Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Neumarkt/Oberpfalz vom 22. Juni 2020 war nicht veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22;… Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17) Seine Gewährung benachteiligt den Angeklagten aber nicht. - BGH, 23.11.2017 - 1 StR 442/17
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 30.11.2021 - 6 StR 421/21
Ein Härteausgleich wegen der bezahlten Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Neumarkt/Oberpfalz vom 22. Juni 2020 war nicht veranlasst (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22;… Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17) Seine Gewährung benachteiligt den Angeklagten aber nicht.
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
Ein Härteausgleich wegen der bezahlten Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 17. Februar 2016 war nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2021 - 6 StR 421/21 Rn. 4 mwN); seine Gewährung benachteiligt den Angeklagten aber nicht.